Noch immer glauben viele Autofahrer, dass die Herstellergarantie bei Wartungsarbeiten oder die Versicherungsleistung bei einer Unfallinstandsetzung nur greift, wenn diese beim Vertragshändler durchgeführt werden. Das stimmt allerdings nicht. Bereits mit Einführung der Schuldrechtsreform (2002) und Inkrafttreten der Gruppen-Freistellungsverordnung (GVO) ist der Erhalt der Sachmängelhaftung bei Wartungsarbeiten auch bei jedem anderen Kfz-Meisterbetrieb gewährleistet. Für den Verbraucher […]

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